Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Objecta von Rotz AG

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Kauf-, Liefer- und Dienstleistungsverhältnisse zwischen der Objecta von Rotz AG, St. Jakobstrasse 8, 6330 Cham, CHE-106.313.886 MWST (nachfolgend «Objecta») und ihren Kunden.

1.2 Objecta bietet insbesondere Möbel, Betten, Matratzen, Schlafsysteme, Einlegerahmen, Polstermöbel, Zubehör und weitere Einrichtungsgegenstände an. Die Leistungen können insbesondere Beratung, Verkauf, Lieferung, Montage und weitere damit zusammenhängende Leistungen umfassen.

1.3 Die AGB gelten sowohl gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten als auch gegenüber Unternehmen. Für Geschäftskunden können einzelne Bestimmungen abweichend vereinbart werden.

1.4 Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen Objecta und dem Kunden gehen diesen AGB vor. Im Übrigen gelten die AGB für sämtliche Vertragsverhältnisse, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

1.5 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Objecta diesen ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Angebote und Produktangaben

2.1 Angebote, Preisangaben, Abbildungen, Masse, Farben, Materialien und sonstige Produktangaben dienen, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, der Beschreibung der angebotenen Produkte.

2.2 Abbildungen und Darstellungen können insbesondere hinsichtlich Farbe, Struktur, Material und Ausführung geringfügig vom tatsächlich gelieferten Produkt abweichen. Dies gilt insbesondere bei Naturmaterialien wie Holz, Leder, Stoffen und vergleichbaren Materialien.

2.3 Bei Produkten, die nach individuellen Kundenwünschen zusammengestellt, gefertigt oder bestellt werden, sind die im jeweiligen Angebot festgehaltenen Spezifikationen massgebend.

2.4 Technische, konstruktive oder produktionsbedingte Änderungen durch Hersteller bleiben vorbehalten, sofern dadurch die vereinbarte Funktion und Qualität des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

3. Vertragsschluss

3.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn sich Objecta und der Kunde über die wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere Produkt, Leistung und Preis, geeinigt haben.

3.2 Die Vereinbarung kann insbesondere schriftlich, elektronisch, telefonisch, mündlich oder auf andere gesetzlich zulässige Weise erfolgen.

3.3 Bei individuellen Bestellungen, Sonderanfertigungen oder speziell für den Kunden beschafften Produkten ist die jeweilige Bestellung bzw. Vereinbarung massgebend.

3.4 Angaben auf der Website, in Prospekten, Katalogen oder sonstigen Werbemitteln stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3.5 Soweit für einen Vertrag eine separate schriftliche Vereinbarung oder Auftragsbestätigung vorgesehen ist, bestimmt diese die konkreten Vertragsbedingungen.

4. Preise

4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.

4.2 Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF) und inklusive der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.

4.3 Nicht im vereinbarten Kaufpreis enthaltene Leistungen, insbesondere zusätzliche Liefer-, Montage-, Entsorgungs-, Transport-, Anfahrts- oder Sonderleistungen, werden separat verrechnet, sofern diese nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.

4.4 Bei nachträglich vom Kunden gewünschten Änderungen oder zusätzlichen Leistungen kann Objecta die dadurch entstehenden Mehrkosten separat verrechnen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

5.2 Objecta kann bei bestimmten Bestellungen eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen. Dies kann insbesondere bei Sonderanfertigungen, individuell konfigurierten Produkten, Spezialbestellungen oder Waren gelten, die speziell für den Kunden beschafft werden.

5.3 Bei Zahlungsverzug ist Objecta berechtigt, den gesetzlichen Verzugszins sowie angemessene Kosten für Mahnungen und Inkassomassnahmen geltend zu machen.

5.4 Objecta ist bei Zahlungsverzug berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen oder Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.

5.5 Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

6. Liefertermine und Lieferfristen

6.1 Liefertermine und Lieferfristen werden nach Möglichkeit im jeweiligen Angebot oder Vertrag angegeben.

6.2 Angegebene Liefertermine können sich insbesondere aufgrund von Lieferverzögerungen bei Herstellern, Transportproblemen, höherer Gewalt oder anderen Umständen ausserhalb des Einflussbereichs von Objecta verschieben.

6.3 Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden grundsätzlich nicht zu Schadenersatz oder zur Auflösung des Vertrages, sofern Objecta die Verzögerung nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.

6.4 Bei erheblichen und voraussichtlich dauerhaften Lieferverzögerungen informiert Objecta den Kunden und bemüht sich um eine angemessene Lösung.

6.5 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

7. Lieferung, Transport und Montage

7.1 Die Art und der Umfang der Lieferung werden im jeweiligen Vertrag festgelegt.

7.2 Lieferungen erfolgen grundsätzlich an die zwischen den Parteien vereinbarte Lieferadresse.

7.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Lieferadresse für die Lieferung zugänglich ist und die notwendigen räumlichen Voraussetzungen für die Lieferung und gegebenenfalls Montage bestehen.

7.4 Der Kunde hat Objecta vor der Lieferung auf besondere örtliche Gegebenheiten hinzuweisen, insbesondere auf enge Zufahrten, Treppen, fehlende Aufzüge, enge Türen, schwierige Zugänge oder andere Hindernisse.

7.5 Zusätzliche Aufwendungen aufgrund nicht mitgeteilter oder unvorhersehbarer örtlicher Gegebenheiten können dem Kunden separat verrechnet werden.

7.6 Wird eine Lieferung oder Montage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, erschwert oder verunmöglicht, können die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten verrechnet werden.

7.7 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Montage nach den vereinbarten Leistungen. Eine weitergehende Montage, Anpassung oder bauliche Veränderung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von Objecta.

8.2 Objecta ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen, soweit dies gesetzlich zulässig und zur Sicherung der Forderung erforderlich ist.

8.3 Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren bis zur vollständigen Bezahlung nicht ohne Zustimmung von Objecta veräussern, verpfänden oder anderweitig darüber verfügen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

9. Individuelle Bestellungen und Sonderanfertigungen

9.1 Produkte, die nach individuellen Wünschen des Kunden bestellt, konfiguriert oder angefertigt werden, gelten als individuelle Bestellungen.

9.2 Bei individuellen Bestellungen sind nachträgliche Änderungen nur möglich, soweit Objecta und der jeweilige Hersteller dies zulassen.

9.3 Kosten, die durch nachträgliche Änderungswünsche des Kunden entstehen, können dem Kunden verrechnet werden.

9.4 Bei Produkten, die speziell für den Kunden angefertigt oder beschafft wurden, besteht kein allgemeines Rückgabe- oder Widerrufsrecht, soweit ein solches nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

10. Annullierung und Stornierung von Bestellungen

10.1 Bestellungen können nach erfolgter vertraglicher Vereinbarung grundsätzlich nicht einseitig durch den Kunden annulliert werden.

10.2 Nimmt Objecta aus Kulanz eine Annullierung entgegen, kann eine Annullierungsentschädigung von grundsätzlich 50 % des vereinbarten Auftragswertes verlangt werden.

10.3 Bei individuell angefertigten, konfigurierten oder speziell für den Kunden bestellten Produkten kann Objecta anstelle der pauschalen Annullierungsentschädigung die tatsächlich entstandenen und nicht anderweitig vermeidbaren Kosten geltend machen.

10.4 Objecta kann auf die Annullierungsentschädigung ganz oder teilweise verzichten.

10.5 Die gesetzlichen Rechte der Parteien, insbesondere bei Vertragsverletzungen oder Mängeln, bleiben vorbehalten.

11. Prüfung der Ware und Mängelanzeige

11.1 Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Erhalt möglichst zeitnah zu prüfen.

11.2 Offensichtliche Mängel oder Transportschäden sind Objecta möglichst umgehend mitzuteilen.

11.3 Bei Transportschäden kann Objecta verlangen, dass der Schaden gegenüber dem Transporteur dokumentiert und gemeldet wird.

11.4 Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich zu melden.

11.5 Die verspätete Meldung eines Mangels führt zu den gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolgen.

12. Gewährleistung und Garantie

12.1 Für neue Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit in diesen AGB oder im jeweiligen Vertrag keine zulässige abweichende Regelung getroffen wurde.

12.2 Für Konsumentinnen und Konsumenten wird bei neuen Waren die gesetzlich vorgesehene zweijährige Frist für Mängelansprüche eingehalten.

12.3 Objecta kann bei einem berechtigten Mangel nach den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere Reparatur, Ersatzlieferung, Preisminderung oder Rückabwicklung vornehmen, soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

12.4 Objecta entscheidet, soweit gesetzlich zulässig und soweit mehrere gleichwertige Möglichkeiten bestehen, über die Art der Mängelbehebung.

12.5 Eine weitergehende Herstellergarantie besteht nur, wenn sie vom jeweiligen Hersteller ausdrücklich gewährt wird. Eine solche Herstellergarantie besteht unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.

12.6 Für einzelne Produkte können besondere Garantiebedingungen gelten. Diese werden dem Kunden gegebenenfalls separat mitgeteilt.

12.7 Keine Gewährleistung besteht, soweit ein Schaden insbesondere auf unsachgemässe Verwendung, falsche Montage, Nichtbeachtung von Pflege- oder Bedienungshinweisen, übermässige Beanspruchung, normale Abnutzung, eigenmächtige Veränderungen oder äussere Einwirkungen zurückzuführen ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

12.8 Bei gebrauchten Waren kann die gesetzliche Gewährleistung im gesetzlich zulässigen Umfang eingeschränkt werden. Eine entsprechende Einschränkung wird im jeweiligen Vertrag bzw. Angebot ausdrücklich bezeichnet.

13. Besondere Bestimmungen für Matratzen und Schlafsysteme

13.1 Matratzen und Schlafsysteme sind Produkte, bei denen das individuelle Liegeempfinden von Person zu Person unterschiedlich sein kann.

13.2 Eine fachkundige Beratung oder Empfehlung von Objecta stellt keine medizinische Diagnose und keine medizinische oder therapeutische Behandlung dar.

13.3 Angaben zu Ergonomie, Schlafkomfort oder körperlichem Wohlbefinden stellen keine Garantie für einen bestimmten gesundheitlichen oder therapeutischen Erfolg dar.

13.4 Für individuell konfigurierte Schlafsysteme sind die vereinbarten Ausführungen, Masse und Komponenten massgebend.

13.5 Bei hygienisch sensiblen Produkten kann eine Rückgabe nach erfolgter Nutzung ausgeschlossen sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

14. Rückgabe und Umtausch

14.1 Ein allgemeines gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht für im stationären Handel oder individuell vereinbarte Käufe besteht nach Schweizer Recht grundsätzlich nicht.

14.2 Ein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht nur, wenn Objecta dieses ausdrücklich gewährt.

14.3 Für freiwillige Rückgaben oder Umtausche können besondere Bedingungen gelten.

14.4 Sonderanfertigungen, individuell konfigurierte Produkte und speziell beschaffte Waren sind von freiwilligen Rückgabe- oder Umtauschmöglichkeiten grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

15. Haftung

15.1 Objecta haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

15.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Objecta, soweit gesetzlich zulässig, nur für Schäden an der vertraglich geschuldeten Leistung und nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

15.3 Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder sonstige mittelbare Vermögensschäden wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

15.4 Für Schäden, die durch unsachgemässe Verwendung, falsche Bedienung, nicht bestimmungsgemässe Nutzung oder Eingriffe des Kunden oder Dritter entstehen, haftet Objecta nicht, soweit Objecta dafür nicht gesetzlich einzustehen hat.

15.5 Die zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten. Insbesondere kann die Haftung für Schäden aus vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung nicht ausgeschlossen werden.

16. Mitwirkungspflichten des Kunden

16.1 Der Kunde stellt Objecta die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

16.2 Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass Masse, Anschlüsse, Zugänge, Raumverhältnisse und sonstige für die Lieferung oder Montage relevante Angaben korrekt sind, soweit diese Informationen vom Kunden bereitzustellen sind.

16.3 Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender, unrichtiger oder verspäteter Angaben des Kunden können dem Kunden verrechnet werden.

17. Höhere Gewalt

17.1 Keine Vertragspartei haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignisse ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs zurückzuführen sind.

17.2 Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Epidemien oder Pandemien, Krieg, Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen, erhebliche Transportstörungen, Lieferengpässe sowie Betriebs- oder Produktionsstörungen bei Lieferanten.

17.3 Die betroffene Partei informiert die andere Partei nach Möglichkeit über die Art und voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung.

18. Beizug von Dritten und Partnerunternehmen

18.1 Objecta ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen Lieferanten, Hersteller, Transportunternehmen, Monteure, Fachpartner und andere Dritte beizuziehen.

18.2 Der Einsatz von Dritten lässt die vertragliche Verantwortlichkeit von Objecta gegenüber dem Kunden grundsätzlich unberührt.

18.3 Zum Unternehmens- bzw. Leistungsangebot von Objecta können insbesondere Angebote und Produkte aus verbundenen, übernommenen oder integrierten Geschäftsbereichen gehören. Dies kann unter anderem die Bereiche Airbed King / Luftbettkönig sowie collectables.ch betreffen.

18.4 Soweit ein Vertrag ausdrücklich mit einer anderen rechtlichen Gesellschaft abgeschlossen wird, ist diese Gesellschaft alleinige Vertragspartnerin des Kunden.

19. Geistiges Eigentum

19.1 Sämtliche Rechte an von Objecta erstellten Inhalten, Bildern, Texten, Plänen, Zeichnungen, Konzepten und sonstigen Unterlagen verbleiben bei Objecta oder den jeweiligen Rechteinhabern.

19.2 Eine Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe solcher Inhalte ist ohne vorgängige Zustimmung von Objecta nicht zulässig, soweit keine gesetzlichen Ausnahmen bestehen.

20. Datenschutz

20.1 Objecta bearbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

20.2 Einzelheiten zur Bearbeitung personenbezogener Daten, zu den Bearbeitungszwecken, den Rechten der betroffenen Personen sowie zu eingesetzten Dienstleistern sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Objecta zu entnehmen.

20.3 Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil der Information über den Umgang von Objecta mit personenbezogenen Daten, jedoch nicht Bestandteil dieser AGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

21. Kommunikation

21.1 Die Kommunikation zwischen Objecta und dem Kunden kann, soweit zulässig, insbesondere per Post, E-Mail, Telefon oder andere geeignete elektronische Kommunikationsmittel erfolgen.

21.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, Objecta Änderungen seiner Kontaktdaten rechtzeitig mitzuteilen.

21.3 Rechtlich relevante Mitteilungen können an die zuletzt vom Kunden mitgeteilte Kontaktadresse erfolgen, soweit gesetzlich zulässig.

22. Abtretung und Übertragung

22.1 Objecta ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit dadurch die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

22.2 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorgängiger Zustimmung von Objecta auf Dritte übertragen, soweit gesetzlich zulässig.

23. Änderungen der AGB

23.1 Objecta kann diese AGB anpassen, insbesondere wenn dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, Änderungen der Geschäftstätigkeit oder Änderungen von technischen oder organisatorischen Rahmenbedingungen erforderlich wird.

23.2 Für bereits abgeschlossene Verträge gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB, soweit nicht eine nachträgliche Änderung gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.

23.3 Die jeweils aktuelle Fassung der AGB kann auf der Website von Objecta veröffentlicht werden.

24. Salvatorische Klausel

24.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

24.2 Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

25. Anwendbares Recht

25.1 Sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Objecta und ihren Kunden unterstehen schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und, soweit gesetzlich zulässig, des UN-Kaufrechts (CISG).

25.2 Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zwingende konsumentenschutzrechtliche Vorschriften, bleiben vorbehalten.

26. Gerichtsstand

26.1 Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden ist, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand am Sitz von Objecta in Cham, Kanton Zug, Schweiz.

26.2 Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen. Eine vertragliche Einschränkung dieser Rechte findet nicht statt.

26.3 Objecta behält sich vor, Ansprüche gegen Geschäftskunden auch am gesetzlichen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

27. Schlussbestimmungen

27.1 Diese AGB bilden zusammen mit der jeweiligen individuellen Vereinbarung die Grundlage für die vertragliche Beziehung zwischen Objecta und dem Kunden.

27.2 Besondere Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag gehen diesen AGB vor.

27.3 Sollten für einzelne Produktgruppen oder Dienstleistungen besondere Bedingungen gelten, gehen diese den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB vor, soweit sie ausdrücklich als besondere Bedingungen vereinbart oder veröffentlicht wurden.

Objecta von Rotz AG
St. Jakobstrasse 8
6330 Cham
Schweiz
CHE-106.313.886 MWST
Tel. 041 780 29 29
E-Mail: vonrotz@objecta.ch

Stand: September 2026